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Nachträgliche (persönliche) Anerkennung

Schon anerkannt?

Für Einzelpersonen, die eine persönliche nachträgliche Anerkennung als Theaterpädagog:in BuT® anstreben, gibt es ein spezielles Anerkennungsverfahren. Durch die Vorlage entsprechender Nachweise zur Eignung kann geprüft werden, ob die erforderlichen Qualifikationen erfüllt sind. Das entsprechende Formular zur Antragstellung sowie weitere Informationen zum Verfahren findet ihr hier.

Formular für den Antrag auf persönliche (nachträgliche) Anerkennung zur „Theaterpädagogin BuT®” beziehungsweise zum „Theaterpädagogen BuT®

Bei Fragen zu diesem Anerkennungsverfahren wendet euch entweder per E-Mail an bildungsreferat@butinfo.de oder telefonisch an die Geschäftsstelle des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. unter +49 (221) 95210-93.