Den Bachelor/Master in der Tasche oder die BuT-Abschlussprüfung geschafft – und nun? Wie der Einstieg in das Berufsleben als Theaterpädagog:in gelingt, gestaltet sich unterschiedlich und hängt mit persönlichen Vorerfahrungen, beruflichen Vorlieben und Zielen zusammen.
Jobsuche: Klassische Stellenausschreibungen für theaterpädagogische Berufe finden sich selten in den gängigen Jobportalen und wenn doch, entsprechen diese häufig nicht dem, was der:die Berufsanfänger:in sucht. Bei der Suche ist es sinnvoll, sowohl Newsletter und Social Media-Kanäle einzelner Einrichtungen, Verbände und Netzwerke als auch Jobportale im Blick zu haben. Es gibt kostenfreie Jobportale wie Bühnenjobs (primär Stellenangebote an Theatern) und kostenpflichtige Portale wie Theapolis (umfassendes Angebot) oderWila-Arbeitsmarkt (für Generalist:innen):
Netzwerk: Idealerweise hast du bereits während des Studiums / der Weiterbildung angefangen, dir ein Netzwerk durch das Lehrumfeld, Praktika, Hospitationen oder die Teilnahme/Mitwirkungen an Projekten oder Veranstaltungen aufzubauen und dir ggf. schon ein spezifisches Handlungsfeld zu erschließen. Erste Kontakte erleichtern den Zugang zu ersten Jobs oder Honorartätigkeiten. Auch Initiativbewerbungen bei kleineren Bühnen oder theaterpädagogischen Initiativen können dabei helfen, um neue Kontakte zu knüpfen. Vielleicht fehlt gerade zu dem Zeitpunkt eine Honorarkraft!
Und dann steht noch die Frage im Raum: möchtest du einen festen Job oder lieber freiberuflich arbeiten? Oder sogar beides?
Freiberuflich Arbeiten: Wichtig zu wissen – wer als freischaffende:r Theaterpädagog:in eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, muss das dem Finanzamt auf Basis eines Online-Fragebogens innerhalb eines Monats mitteilen. Aber Achtung: es muss weder ein Gewerbe angemeldet werden noch ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen, weil Theaterpädagogik zu den „freien Berufen“ gehört.
Künstlersozialkasse (KSK): Sofern du nicht nur „nebenberuflich“ Honorare beziehst und über eine Festanstellung sozialversichert bist, ist es erforderlich, dich privat krankenversichern zu lassen. Dies ist oft teuer und mit einem Beitragsanstieg im Alter verbunden. Die KSK sorgt dafür, dass selbständige Künstler:innen und Publizist:innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten wie Arbeitnehmer:innen, in dem sie nicht so viel einzahlen müssen. Der Beruf „Theaterpädagogik“ ist in der Liste der möglichen Berufe geführt, allerdings gilt es hier nachzuweisen, dass die Tätigkeit als Freischaffende:r überwiegend künstlerisch einzuordnen ist. Mehrheitlich ausgeübte pädagogische oder therapeutische Tätigkeiten werden nicht versichert. Die Aufnahme erfolgt durch die Beantwortung des Fragebogens Anmeldung Künstlersozialkasse: Ausbildungsnachweise, die persönliche Webseite, Honorarverträge und andere Publikationen (u.a. Berichte in der Zeitung) gelten als Belege der künstlerischen Tätigkeit. Die eigene Darstellung und Benennung sollte hier genau geprüft werden.
Wer mehr zu dem Thema Berufseinstieg wissen möchte, kann das Beratungsangebot für Mitglieder (buchbar über den Mitgliederbereich) wahrnehmen. Außerdem stellt der BuT regelmäßig aktuelle Stellenangebote im monatlichen Newsletter sowie im Mitgliederbereich zusammen und informiert darin über Veranstaltungen, Angebote und Ressourcen rund um den Berufseinstieg.