Anerkannt werden in der Theaterpädagogik
Nachträgliche Anerkennung als Theaterpädagog:in BuT
“Ich arbeite doch schon als Theaterpädagog:in” – Hier findet ihr das Formular für den Antrag auf die nachträgliche Anerkennung als
Theaterpädagogin BuT®/ Theaterpädagogen BuT®
Für Einzelpersonen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine nachträgliche Anerkennung als Theaterpädagoge BuT®/Theaterpädagogin BuT® zu erhalten.
Die Rahmenrichtlinien des BuT sehen drei Fallgruppen vor, die eine nachträgliche Anerkennung zulassen. Diese ist möglich für:
a) Absolvent:innen eines mit dem BuT Ausbildungssystem vergleichbaren theaterpädagogischen Hochschullehrganges und zeitnah zum Datum des Antrages eine dreijährige kontinuierliche hauptberufliche Tätigkeit als Theaterpädagog:in in der Arbeit mit nicht-professionellen Darsteller:innen (theaterpädagogischen Zielgruppen. Vom Nachweis der Berufstätigkeit ausgenommen sind Absolvent:innen von theaterpädagogischen Bachelor-Masterstudiengängen
oder
b) Absolvent:innen einer im Zeitraum bis 2002 theaterpädagogischen Weiterbildung mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 1.700 Unterrichtseinheiten (gemäß der curricularen Inhalte der heutigen RRL) in Verbindung mit der zeitnah zum Datum des Antrages ausgeübten dreijährigen kontinuierlichen hauptberuflichen Tätigkeit als Theaterpädagog:in in der Arbeit mit nicht-professionellen Darsteller:innen. Die einzelnen Bildungsabschnitte können an verschiedenen Bildungseinrichtungen durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
oder
c) Bis 2002: Absolvent:innen mindestens eines artverwandten Hochschulstudiums in Verbindung mit einer zeitnah zum Datum des Antrages ausgeübten zehnjährigen kontinuierlichen hauptberuflichen Tätigkeit als Theaterpädagog:in in der Arbeit mit nicht-professionellen Darsteller:innen. Der Nachweis über die kontinuierliche Teilnahme an theaterpädagogischen Fortbildungen ist nachzuweisen.
Anträge auf nachträgliche Anerkennung werden durch die Bildungskommission geprüft und entschieden.
Für den Antrag auf nachträgliche Anerkennung ist das Antragsformular auszufüllen und inklusive aller notwendiger Nachweise als ein gesammeltes pdf-Dokument an bildungsreferat@butinfo.de zu übersenden.
Hinweis:
Für die Antragsprüfung entsteht eine grundsätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro. Wird im Ergebnis der Prüfung eine nachträgliche Anerkennung des Titels Theaterpädagoge BuT®/Theaterpädagogin BuT® zugesprochen, so entsteht für Nicht-Mitglieder des BuT eine weitere Gebühr in Höhe von 200,00 Euro. Für BuT-Mitglieder liegt die zusätzlich entstehende Anerkennungsgebühr bei 70,00 Euro.
Gemäß den Rahmenrichtlinien des BuT wird die Abschlussprüfung zur „Theaterpädagogin BuT®“ bzw. zum „Theaterpädagogen BuT®“ von einer vom Verband anerkannten Prüfer:in begleitet.
Die aktuellen Prüfer:innen des BuT sind (Stand 04/26):
- Sandra Anklam
- Thomas Aye
- Rosalin Hertrich
- Vera Hüller
- Raimund Finke
- Jörg Meyer
- Heike Seidler
- Harald Volker Sommer
- Cord Striemer
Interessierte Theaterpädagog:innen sind eingeladen, sich unter bildungsreferat@butinfo.de als BuT-Prüfer:in zu bewerben.
Gemäß der Rahmenrichtlinien des BuT gelten für die Aufnahme in die Prüfer:innenliste folgende Voraussetzungen:
- Persönliche oder institutionelle Mitgliedschaft im BuT
- Theaterpädagoge BuT® / Theaterpädagogin BuT® oder M.A. oder B.A. Theaterpädagogik
- Hochschulausbildung bzw. äquivalente abgeschlossene künstlerische Ausbildung/en
- 5 Jahre Praxis als Ausbilder:in in theaterpädagogischen Lehrgängen
- Federführende konzeptionelle Mitwirkung bei Grundlagen- und Aufbauweiterbildung
- Prüfungserfahrung in der Erwachsenenbildung
Über die Aufnahme in die Prüfer:innenliste entscheidet die Bildungskommission.. Bitte sendet eure Nachweise der oben genannten Anforderungen unter Angabe eurer persönlichen Kontaktdaten an: bildungsreferat@butinfo.de
Um die Qualität und Professionalität der Theaterpädagogik-Weiterbildung sicherzustellen, gibt es ein Anerkennungsverfahren für Bildungseinrichtungen, die den Abschluss „Theaterpädagoge BuT®“ bzw. „Theaterpädagogin BuT®“ anbieten. Einrichtungen, die sich diesem Verfahren unterziehen, können ihre Akkreditierung als anerkanntes Institut für Theaterpädagogik BuT® erhalten.
Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. unterscheidet seine Bildungseinrichtungen in „empfohlene Bildungsinstitute“ und „anerkannte Bildungsinstitute“.
Empfohlene Einrichtungen sind die, die ausschließlich die Weiterbildung „Grundlagen Theaterpädagogik BuT“ anbieten. Anerkannte Bildungsinstitute sind die, die sowohl die Weiterbildung „Grundlagen Theaterpädagogik BuT“ als auch Weiterbildung „zum Theaterpädagoge BuT®/ zur Theaterpädagogin BuT®” anbieten.
Um die Qualität und Professionalität der Theaterpädagogik-Weiterbildung sicherzustellen, gibt es ein Anerkennungsverfahren für Bildungsinstitute. Das Anerkennungsverfahren für Bildungsinstitute ist in den Rahmenrichtlinien geregelt. Nach diesen können Bildungsinstitute sowohl in staatlicher, kommunaler wie auch in freier Trägerschaft anerkannt werden.
Bildungsinstitute, die die Weiterbildung „Grundlagen Theaterpädagogik BuT“ sowie den Abschluss „Theaterpädagoge BuT®/Theaterpädagogin BuT®” anbieten übernehmen die Verantwortung für den gesamten Bildungsweg er Teilnehmer:innen im jeweiligen Weiterbildungsgang, welcher in einem Curriculum festgehalten wird. Die detaillierten Voraussetzungen zur institutionellen Anerkennung finden sich in den Rahmenrichtlinien des Bundesverband Theaterpädagogik.
Achtung: Der Antrag auf institutionelle Anerkennung ist nur notwendig, wenn die BuT-zertifizierten Weiterbildungen “Grundlagen Theaterpädagogik BuT” oder “Theaterpädagoge BuT®/Theaterpädagogin BuT®” angeboten werden sollen. Unabhängig davon gibt es auch die Möglichkeit der institutionellen Mitgliedschaft.