Theaterpädagog:in BuT werden
An den vom Bundesverband Theaterpädagogik e.V. zertifizierten Instituten werden zwei Abschlüsse angeboten.
Sie bietet eine fundierte Einführung in die Theaterpädagogik und verbindet theoretische Grundlagen mit praktischer künstlerischer Arbeit.
Die Weiterbildung “Grundlagen Theaterpädagogik BuT” umfasst mindestens 600 Unterrichtsstunden, die sich auf theoretische und praktische Inhalte verteilen. Sie wird in der Regel berufsbegleitend durch die empfohlenen Bildungseinrichtungen des BuT oder als Dritt-/Wahlfach an Hochschulen angeboten.
Sie richtet sich im Besonderen an pädagogisch oder künstlerisch tätige Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit ein erhebliches theaterpädagogisches Know-How erwerben oder ihre vorhandenen Kenntnisse erweitern möchten.
Die Lehrinhalte richten sich nach den Rahmenrichtlinien des BuT, welche für die „Grundlagen Theaterpädagogik BuT“ insbesondere Folgende Module vorsehen:
- Einführung in die künstlerische Praxis I: Grundlagen des Spiels
- Einführung in die künstlerische Praxis II: Künstlerische Verfahren
- Einführung in die Kunst- und Theatertheorie
- Prozess- und Selbststeuerungskompetenzen
Zum Abschluss der Weiterbildung werden in den einzelnen Modulen Leistungsnachweise erbracht. Die Weiterbildung schließt mit dem Zertifikat „Grundlagen Theaterpädagogik BuT“ ab.
Die Weiterbildung kann als erste Stufe einer modular aufgebauten Weiterbildung genutzt werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Aufbauweiterbildung (Umfang von 1.100 Unterrichtseinheiten) wird der qualifizierte Berufsabschluss „Theaterpädagoge BuT®/Theaterpädagogin BuT®“ erreicht.
Die Aufbauweiterbildung schließt mit dem anerkannten und rechtlich geschützten Berufsabschluss „Theaterpädagogin BuT®“ bzw. „Theaterpädagoge BuT®“ ab.
Sie richtet sich insbesondere an pädagogisch oder künstlerisch vorgebildete Menschen, die Theaterpädagogik zu ihrem professionellen Tätigkeitsfeld machen möchten. Die Weiterbildung qualifiziert für die vielfältigen Arbeitsfelder der Theaterpädagogik und bereitet darauf vor, theaterpädagogische Tätigkeiten professionell und eigenständig auszuüben.
Die Weiterbildung kann als Aufbaustufe des modularen Weiterbildungskonzeptes oder als Vollzeit-/Gesamtweiterbildung absolviert werden. Sie umfasst mindestens 1.100 Unterrichtseinheiten. Als Vollzeit-/Gesamtweiterbildung umfasst sie mindestens 1.700 Unterrichtseinheiten. Die Aufbauweiterbildung wird durch die anerkannten Bildungsinstitute des BuT angeboten.
Die Lehrinhalte der Weiterbildung richten sich nach den Rahmenrichtlinien des BuT, welche – in Ergänzung zu den Lehrinhalten der Weiterbildung Grundlagen Theaterpädagogik BuT – für die Aufbauweiterbildung insbesondere folgende Module vorsehen:
- Vertiefung: Künstlerische Praxis: Performative Verfahren
- Vertiefung: Kunst- und Theatertheorie
- Theatervermittlung
- Prozess- und Selbststeuerungskompetenzen
Zum Abschluss der erworbenen Kompetenzen werden in den einzelnen Modulen Leistungsnachweise durch exemplarische Lehrproben, ein Praxisprojekt & Projektbericht, öffentliche Präsentation, theoretische Abschlussarbeit erbracht. Die Weiterbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab, die von einer:m externen BuT-Prüfer:in begleitet wird.
In den vergangenen 40 Jahren sind zahlreiche Bildungsgänge in der Theaterpädagogik entstanden – mit unterschiedlichen Ansätzen, aber ähnlichen Zielen und Strukturen. Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. führt diese Vielfalt unter einem gemeinsamen Dach zusammen.
Die Rahmenrichtlinien des Bundesverbands Theaterpädagogik e. V. bilden seit 1999 die bundesweit geltende Grundlage für die Anerkennung von Bildungsgängen, Bildungsabschlüssen und Bildungsinstitutionen. Gestaltet von und mit zahlreichen Bildungsinstitutionen und Mitglieder werden sie durch die Bildungskommission des BuT kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen angepasst.
Die klare Struktur der theaterpädagogischen Berufsbildung sowie verbindliche Weiterbildungsprinzipien und -inhalte schaffen die Grundlage für eine fundierte und qualitätsgesicherte Qualifizierung. Als bundesweiter Zusammenschluss von Theaterpädagog:innen und Bildungsinstitutionen legt der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. Kriterien für die Anerkennung zweier Bildungsgänge fest. Dazu gehören auch Regelungen zur Anerkennung von Bildungsinstitutionen als verantwortliche Träger sowie zur konkreten Umsetzung der Bildungsgänge.
Diese Vereinbarungen sichern die Qualität und Vergleichbarkeit der Bildungsangebote und schaffen zugleich flexible und transparente Wege für Weiterbildungsinteressierte. Langfristiges Ziel ist es, die fachliche und gesellschaftliche Anerkennung theaterpädagogischer Abschlüsse weiter zu stärken.
Konkret geht es in den Rahmenrichtlinien zur Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen sowie zur Ankerkennung von Bildungsinstitutionen durch den Bundesverband Theaterpädagogik e.V. um:
- Curriculare Gestaltung, Zulassungs- und Abschlussvoraussetzungen der Weiterbildungsgänge
- Zertifizierungs- und Qualitätssicherungsverfahren der Bildungsinstitute
- Berufungsverfahren der BuT-Prüfer:innen
- Regelungen zur nachträglichen Anerkennung als Theaterpädagoge BuT®/Theaterpädagogin BuT®
- die Bildungskommission