Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Die durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstände und andere Organe sind gegenüber der Mitgliederversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig. Bei den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Versammlungen wird u.a. über die Schwerpunkte des Programms sowie über das Einsetzen von Fachausschüssen und Arbeitsgruppen entschieden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Wahl des Vorstandes und der Kassenprüferinnen und -prüfer
  • Wahl der Mitglieder der Bildungskommission
  • Entgegennahme des Tätigkeits- und Geschäftsberichts
  • Entgegennahme des Kassenberichts
  • Entlastung des Vorstandes
  • Beratung, Empfehlung und Beschlüsse zum Arbeitsprogramm
  • Bildung und Auflösung von Ausschüssen, Arbeits- und Projektgruppen
  • Festlegung der Mitgliedsbeiträge,
  • Satzungsänderungsbeschlüsse

(Auszug aus der Satzung des Bundesverbandes Theaterpädagogik, §7)

Die aktuelle Satzung finden Sie als Download hier.