Weiterbildung

Weiterbildung Grundlagen Theaterpädagogik BuT

Die Weiterbildung "Grundlagen Theaterpädagogik BuT" mit mindestens 600 Unterrichtstunden richtet sich insbesondere an pädagogisch oder künstlerisch tätige Personen mit entsprechender Ausbildung, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit ein erhebliches theaterpädagogisches Know-How erwerben oder ihre vorhandenen Kenntnisse erweitern möchten.

Sie kann zugleich – im Sinne eines modularen Weiterbildungsskonzepts – als erste Stufe einer Weiterbildung in Theaterpädagogik genutzt werden, sofern sich daran in einer zweiten Stufe ein Aufbau- und Vertiefungsbildungsgang mit mindestens 1100 Unterrichtsstunden anschließt. Grundlagenbildung und Aufbau- und Vertiefungsweiterbildung zusammen entsprechen der Vollzeitweiterbildung in Theaterpädagogik und schließen wie diese mit dem qualifizierten Berufsabschluss "Theaterpädagoge BuT®" bzw. "Theaterpädagogin BuT®"ab. Grundlagenbildung und Aufbau- und Vertiefungweiterbildung können an unterschiedlichen Weiterbildungsinstituten absolviert werden.

»Die Weiterbildung „Grundlagen Theaterpädagogik BuT" richtet sich vor allem an diejenigen, die ihren bislang ausgeübten Beruf um den Bereich der Theaterpädagogik erweitern wollen. Die Weiterbildung ist in der Regel berufsbegleitend oder wird an Hochschulen/Universitäten als Wahlfach/Drittfach/ Zertifikatsstudiengang o. Ä. organisiert. Sie beinhaltet mindestens 600 Weiterbildungsstunden. Die Abschlußbezeichnung lautet "Grundlagen Tehaterpädagogik BuT"«

(Auszug aus den Rahmenrichtlinien (RRL))

Weiterführende Links

Weitere Informationen über die Rahmenrichtlinien (RRL)

BuT-anerkannte Institutionen

Antrag auf institutionelle Anerkennung


Weiterbildung zur Theaterpädagogin BuT® /zum Theaterpädagogen BuT®

Die qualifizierten Berufsabschlüsse Theaterpädagogin BuT® bzw. Theaterpädagoge BuT® existieren seit Oktober 1999. Er wird vergeben an Personen, die auf der Basis einer künstlerischen oder/und pädagogischen Erstausbildung eine intensive curricular aufgebaute Weiterqualifizierung mit mindestens 1700 Unterrichtsstunden (45 Min.)  an einem vom Bundesverband Theaterpädagogik anerkannten Weiterbildungsinstitut mit Erfolg abgeschlossen haben.

Die Abschlüsse Theaterpädagoge BuT® bzw. Theaterpädagogin BuT® sind – anders als die Bezeichnungen »Theaterpädagoge« und »Theaterpädagogin« gesetzlich geschützt.

Ein Überblick über die aktuellen universitären und nicht-universitären Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung für Theaterpädagog*innen und Theaterlehrer*innen findet sich in den von Elisa Rogmann/Raimund Finke und Joachim Reiss erstellten Dokumentationen in der »Zeitschrift für Theaterpädagogik«, Heft 72 (April 2018).

Weiterführende Links

Weitere Informationen zu den Rahmenrichtlinien

Antrag auf nachträgliche persönliche Anerkennung

BuT-anerkannte Institutionen

BuT-Prüfer*innen

Antrag auf institutionelle Anerkennung


Qualifizierung


Bild: © BuT e.V. (Bild anklicken für größere Darstellung)