BuT-Prüfer*innen
An den Abschlussprüfungen in den für die Weiterbildung zur Theaterpädagogin BuT®/zum Theaterpädagogen BuT® anerkannten Weiterbildungsinstitutionen muss lt. § 5.2 der Rahmenrichtlinien des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. »ein/e externe/r anerkannte/r Prüfer*in des Bundesverbandes« teilnehmen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Prüfer*innenliste sind:
- Persönliche oder institutionelle Mitgliedschaft im BuT
- Theaterpädagoge BuT® / Theaterpädagogin BuT®
- oder M.A. oder B.A. Theaterpädagogik
- Hochschulausbildung bzw. äquivalente abgeschlossene künstlerische Ausbildung/en
- 5 Jahre Praxis als Ausbilder*in in theaterpädagogischen Lehrgängen
- Federführende konzeptionelle Mitwirkung bei Grundlagen- und Aufbauweiterbildung
- Prüfungserfahrung in der Erwachsenenbildung
Über die Aufnahme in die Prüfer*innenliste entscheidet die Bildungskommission des Bundesverbandes Theaterpädagogik. Bitte senden Sie Ihre Nachweise der oben genannten Anforderungen unter Angabe Ihrer persönlichen Kontaktdaten an: bildungsreferat [at] butinfo [dot] de
Derzeit –Stand Dezember 2024– sind folgende Personen berechtigt, als externe Prüfer*innen zu fungieren:
- Sandra Anklam
- Thomas Aye
- Vera Hüller
- Angelika Pohlert
- Otto Seitz
- Jörg Meyer
- Harald Volker Sommer
- Cord Striemer
- Rosalin Hertrich
- Raimund Finke