BuT-Prüfer*innen

An den Abschlussprüfungen in den für die Weiterbildung zur Theaterpädagogin BuT®/zum Theaterpädagogen BuT® anerkannten Weiterbildungsinstitutionen muss lt. § 5.2 der Rahmenrichtlinien des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. »ein/e externe/r anerkannte/r Prüfer*in des Bundesverbandes« teilnehmen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Prüfer*innenliste sind:

  • Persönliche oder institutionelle Mitgliedschaft im BuT
  • Theaterpädagoge BuT® / Theaterpädagogin BuT®  
  • oder M.A. oder B.A. Theaterpädagogik
  • Hochschulausbildung bzw. äquivalente abgeschlossene künstlerische Ausbildung/en
  • 5 Jahre Praxis als Ausbilder*in in theaterpädagogischen Lehrgängen
  • Federführende konzeptionelle Mitwirkung bei Grundlagen- und Aufbauweiterbildung
  • Prüfungserfahrung in der Erwachsenenbildung

Über die Aufnahme in die Prüfer*innenliste entscheidet die Bildungskommission des Bundesverbandes Theaterpädagogik. Bitte senden Sie Ihre Nachweise der oben genannten Anforderungen unter Angabe Ihrer persönlichen Kontaktdaten an: bildungsreferat [at] butinfo [dot] de

Derzeit –Stand Dezember 2024– sind folgende Personen berechtigt, als externe Prüfer*innen zu fungieren:

  • Sandra Anklam
  • Thomas Aye  
  • Vera Hüller 
  • Angelika Pohlert
  • Otto Seitz
  • Jörg Meyer
  • Harald Volker Sommer
  • Cord Striemer
  • Rosalin Hertrich
  • Raimund Finke